Kreis Pinneberg setzt Vorgaben der Landesregierung zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens um
Im Kreis Pinneberg gibt es tagesaktuell z.Zt. 23 bestätigte Corona-Fälle, Tendenz steigend. Um das Virus einzudämmen, hat der Kreis jetzt den Erlass der Landesregierung umgesetzt und eine ab sofort geltende Allgemeinverfügung erlassen, nachzulesen auf www.kreis-pinneberg.de. Diese gilt weitestgehend identisch im ganzen Land.
So bleiben ab Montag, 16. März 2020, Schulen und Kitas geschlossen. Nicht betroffen von den Schließungen ist die Kindertagespflege - also Tagespflegepersonen, die Kleingruppen bis zu fünf Kindern betreuen - sowie eine Notfallbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 bis 6 und für Kinder in Kitas, deren Eltern zur sogenannten "kritischen Infrastruktur" gehören und wo ansonsten keine andere Betreuungsmöglichkeit verfügbar ist.
Aktualisiert und verschärft wurde das Zutrittsverbot zu allen öffentlichen Einrichtungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und allen besonders betroffenen Gebieten laut Robert-Koch-Institut (RKI). Für Reiserückkehrer aus allen alpinen Skigebieten ist gleiches Verhalten dringend zu empfehlen. Die Risikogebiete findet man auf der Website des Robert-Koch-Institutes http://www.rki.de.
Alle öffentlichen Veranstaltungen sind untersagt. Es wird empfohlen, auch private Veranstaltungen abzusagen.
Folgende Einrichtungen und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen:Bars, Clubs, Kneipen, Diskotheken, Theater, Kino und Museen, Fitness-Studios, Schwimmbäder Saunen, Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Jugendzentren) sowie Spielhallen und das Prostitutionsgewerbe.
Speisewirtschaften wie Restaurants und Imbisse können weiterhin öffnen, wenn sie einen Mindestabstand zwischen Tischen von zwei Metern einhalten und sicherstellen, dass maximal 50 % der zugelassenen Gästeanzahl erreicht wird. Die aktuellen Hygienevorschriften sind zu beachten. Ab Montag, 16. März 2020, hat eine Registrierung aller Besucher mit Zeitpunkt, Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer zu erfolgen.
Einrichtungshäuser und Einkaufszentren können weiter geöffnet bleiben. Sie müssen aber unverzüglich mit dem Kreis Pinneberg ein Präventionskonzept abstimmen und umsetzen, so ist z. B. der Zugang so zu beschränken, dass zwischen allen Personen untereinander ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden kann und die Gesamtbesucherzahl zu begrenzen.
Diese und viele weitere Regelungen enthält die Allgemeinverfügung.
"Diese Einschränkungen unseres öffentlichen Lebens sind ab sofort notwendig, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen" so Landrat Oliver Stolz. "Die Kreisverwaltung hat bereits vor einiger Zeit einen Krisenstab gebildet, in welchem die Lage im Kreis Pinneberg fortlaufend durch Experten analysiert wird. Wir stehen im Austausch mit allen wichtigen Einrichtungen und haben die für eine solche Krise nötigen organisatorischen Vorbereitungen getroffen" so Stolz weiter.
Er betont ausdrücklich "dass viele der getroffenen Maßnahmen der reinen Vorsorge dienen, aber nur wirkungsvoll sind, wenn sich alle daran halten. Die medizinische Versorgungssituation im Kreis ist gut das gilt auch für die Versorgung mit Strom, Wasser, Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs. Es ist jetzt aber die Zeit der Solidarität gekommen. Individuelles Anspruchsdenken muss in den kommenden Monaten zurückstehen. Es geht nicht mehr um den Einzelnen. Bitte denken Sie auch an Ihre Mitmenschen, helfen Sie, wo Sie können und wahren Sie Zurückhaltung im persönlichen Umgang, um die Ansteckungsgefahr - vor allem für die gesundheitlich Beeinträchtigten - zu reduzieren. Und bitte glauben Sie auch nicht alles, was in den sozialen Medien gepostet wird - orientieren Sie sich an den offiziellen Informationen".
Pressemitteilung des Kreises Pinneberg vom 15.03.2020
Quelle: www.Kreis-Pinneberg.de